FAQ

Häufige Fragen

Was muss ich über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wissen?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein zusätzliches Instrument zur Arbeitsuche und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vergeben. Mit einem Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie mit einem oder mehreren privaten Arbeitsvermittlern Ihrer Wahl zusammenarbeiten und somit die Chance, in einen neuen Job zu kommen, maßgeblich erhöhen. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung kann der private Arbeitsvermittler den Vermittlungsgutschein bei der zuständigen Behörde abrechnen und erhält eine Vermittlungsprovision. Somit entstehen dem Arbeitsuchenden keinerlei Kosten. Der Vermittlungsgutschein sollte dem privaten Arbeitsvermittler nach dem Erhalt als Kopie zugesandt werden. Das Original des Vermittlungsgutscheines erhält er bei erfolgreicher Vermittlung eines Arbeitsplatzes.

Grundsätzlich kann fast jeder einen Vermittlungsgutschein erhalten, vorausgesetzt er ist bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet. Neben ALG1- und ALG2-Empfängern können auch arbeitsuchende Nichtleistungsempfänger, Soldaten nach Wehrdienstende oder Beschäftigte in Auffang- und Transfergesellschaften einen AVGS erhalten.

Bezieher von Arbeitslosengeld 1 haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf eine Förderzusicherung in Form des AVGS.

Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz4), ebenso wie ALG1- Empfänger, welche weniger als 6 Wochen arbeitslos sind, besitzen keinen Rechtsanspruch auf den AVGS. Hier wird nach dem Ermessen des Arbeitsvermittlers vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit entschieden.

Der AVGS kann persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter beantragt werden. Lassen Sie sich im Falle einer Ablehnung unbedingt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid aushändigen. Einen entsprechenden Antrag für den Vermittlungsgutschein finden Sie hier.

In der Regel besitzt der Vermittlungsgutschein eine Gültigkeit von 3 Monaten. Abweichungen können abhängig des Landes, des Leistungsanspruches und des Ermessens der Vermittler der Agenturen und Jobcenter vorkommen.

Grundsätzlich muss der private Arbeitsvermittler den Bewerber erfolgreich in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln. Eine schriftliche Vereinbarung (Vermittlungsvertrag) zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und dem Bewerber muss diesen Zweck im Vorfeld festhalten.

Die Unterschrift des Arbeitsvertrages, als auch der erste Arbeitstag, müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheines liegen.

Weiterhin muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen.

Der geschlossene Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber darf nicht kürzer als 3 Monate befristet sein.

Hinzu kommt, dass der Bewerber innerhalb der letzten 4 Jahre nicht länger als 3 Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein durfte.

Was muss ich als Bewerber wissen?

Personal-Placement ist keine Zeitarbeitsfirma und betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung.
Die Arbeitsverträge werden ausschließlich zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber geschlossen.

Nein, Sie alleine entscheiden, welche Arbeitsangebote Sie weiterverfolgen möchten und welches Sie schlussendlich annehmen. Personal-Placement hat keinerlei Möglichkeiten Sie zu sanktionieren o.ä.

Ihnen entstehen keine Kosten! Eine Vermittlung wird über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert. Sollten Sie diesen nicht besitzen oder erhalten, kommt Ihr zukünftiger Arbeitgeber für alle anfallenden Kosten auf. Alle anderen Vereinbarungen müssten gesondert schriftlich mit Ihnen festgehalten werden.

Grundsätzlich vermittelt Personal-Placement branchenübergreifend von der Hilfs- bis hin zur Führungskraft. In folgenden Bereichen ist der Vermittlungserfolg besonders hoch:

  • Soziale Berufe (Erzieher, Pädagogen, Kinderpfleger, Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger)
  • Pflegeberufe (Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern)
  • Handwerk (Elektriker, KFZ-Mechatroniker, Mechatroniker, Mechaniker, Anlagenmechaniker, Gas-Wasser-Installateure, Maler, Schlosser, Schweißer)
  • Industrielle Berufe (Maschinen- und Anlagenführer, Produktionsmitarbeiter)
  • Kaufmännische Berufe (Servicemitarbeiter, Bürokaufleute, Datenerfasser, Automobilkaufleute, Immobilienkaufleute, Industriekaufleute, telefonische Kundenbetreuer)

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht.

  1. Postalisch an „Personal-Placement Friedrich Audersch, Georgi-Dimitroff-Straße 68, 06132 Halle“)
  2. Digital über unser Kontaktformular:
  3. Via E-Mail an bewerbung@personal-placement.info (bevorzugt)
  4. Persönlich in der Georgi-Dimitroff-Straße 68, 06132 Halle

Ihre Bewerbung wird zur Verarbeitung in unserer internen, für Außenstehende nicht einsehbaren CRM-Software angelegt, um von dort aus die weiteren Schritte zu steuern. Eine entsprechende Information darüber erhalten Sie via E-Mail. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, welche sie erst in einem persönlichen Gespräch geben, nicht an Dritte weitergereicht. Der Anlage im CRM-System können Sie jederzeit widersprechen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine zeitnahe Antwort. Für die Rücksendung schriftlicher Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und adressierten Briefumschlag bei.
Alle Bewerbungsunterlagen werden unter der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorgaben behandelt.